Die Verhaftung

Der zehnte Schleusungsversuch schließlich ging schief. Im Kofferraum lagen Marita Ulbricht und Paul S.

Wie immer ging die Fahrt zum Checkpoint Charlie, der auf DDR-Seite offiziell "Grenzübergangsstelle Friedrichstraße/Zimmerstraße" genannt wurde. Das war der Grenzübergang, der für Botschaftsangehörige, Ausländer und DDR-Funktionäre reserviert war.

Checkpoint Charly Luftbildaufnahmen der Grenzübergangsstelle Friedrichstraße und des Checkpoint Charlie von 1989 zu Dokumentationszwecken. Foto: BStU

Doch dieses Mal war etwas anders. "Die Kontrolle dauerte länger als üblich", erzählt Vum Ko Hau. "Und als die Grenzer eine zusätzliche Sperre schlossen, um ein gewaltsames Durchbrechen des Fahrzeugs zu verhindern, da wusste ich sofort: Es ist vorbei. Ich hatte Angst, aber keine Panik."

Vum Ko Hau musste das Fahrzeug schließlich in eine Garage fahren. Die Stasi baute Stative und Fotoapparate auf, um ihren Erfolg zu dokumentieren.

Dokumentation der Verhaftung. Fotos: Aus den Stasiunterlagen von Frau Marita Ulbricht.

Lonard Vum Ko Hau (hier mit dem Autor) wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil wurde politisch festgelegt. In den Stasiunterlagen heißt es bereits vor der Urteilsverkündung: „Nach Abstimmung mit dem MfAA [Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten] und dem Generalstaatsanwalt der DDR sollten beide [Vum Ko Hau und Tin Htut] zu hohen Freiheitsstrafen rechtskräftig verurteilt werden.“

Erst im Gefängnis lernte Vum Ko Hau Deutsch. Zuvor kannte er kaum mehr als den Satz "Wollen Sie zum Tierpark?" Nach vier Jahren und drei Monaten Haft wurde er im Zuge des Häftlingsfreikaufs durch die Bundesrepublik Deutschland freigekauft. Er lebt heute in Berlin und arbeitet als Altenpfleger.

© Rodion Ebbighausen 2021